Am 12. März 2024 trafen sich die Kandidierenden der LMU mit Klaus Timmerberg vom BUND, um sich über die aktuelle Planung des Regionalverbandes zu informieren.

Die LMU-Kandidierenden informiert sich über den Teilregionalplan Windenergie

Den Anwesenden ist die Notwendigkeit einer Energiewende hin zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien bewußt. Neben der Stromerzeugung mittels Photovoltaik soll in Deutschland vermehrt auch die Windenergie genutzt werden. Um den Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) zu beschleunigen wurde beschlossen bundesweit 2% der Fläche für die Planung von WKAs zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg müssen laut der Vereinbarung unter den Bundesländern 1,8% der Fläche zur Verfügung gestellt werden. Wenn Baden-Württemberg es nicht schafft bis Ende 2025 diese Flächen planerisch auszuweisen, können sich potentielle Investoren auf das „Wind-an-Land-Gesetz“ vom Februar 2023 berufen. Die Planverfahren für WKA werden dann beschleunigt, WKA haben dann eine generelle Privilegierung im Außenbereich. Dies bedeutet dann, dass keine „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ (UVP) und keine „Spezielle Artenschutzprüfungen“ (SAP) durchgeführt werden müssen.

Die Ausweisung der Flächen erfolgt aktuell durch die Regionalverbände (RV). Für uns ist dies der RV Nordschwarzwald. Kriterien für die Ausweisung sind Windhöfigkeit, vorhandene Infrastruktur, Naturschutzflächen, Abstand zu Siedlungsflächen, Berücksichtigung Erholungsflächen, Sichtbeziehung zu Denkmalgeschützten Anlagen, Landwirtschaftliche Nutzung, Planung für andere Nutzungen. Diese Kriterien erschienen den Anwesenden als sehr sinnvoll.

Zweifelsfrei stellt eine WKA einen erheblichen Eingriff in den Naturraum und in die Landschaft dar. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die o.ä. Kriterien auch wertschätzend abgewogen werden. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ verhindert aber eine solche Abwägung. Die anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten der LMU waren sich deshalb einig, dass die Einhaltung der Frist Ende 2025 für die Ausweisung von Vorzugsflächen für WKA sehr wichtig ist.

Im weiteren Verlauf zeigte uns Klaus Timmerberg die realen Flächen, die im Bereich Maulbronns im aktuellen Entwurf des Teilregionalplan Windkraft ausgewiesen sind. Auf der Gemarkung Maulbronn wurden die sehr kleinen Flächen am Scheuelberg und bei Schmie, die in der Vorplanung noch enthalten waren, nicht mehr berücksichtigt.

Die nächstgelegene Flächen, die aus dem Salzachtal sichtbar sein werden, liegen auf Neulinger Gemarkung nördlich von Bauschlott, östlich der B294. In dieser Fläche sind 5 WKA-Standorte ausgewiesen. Klaus Timmerberg erklärte uns, dass für 3 Anlagen aus Sicht des BUNDs andere Standorte gewählt werden sollen, weil sie den Lebensraum speziell geschützter Arten (Bechsteinfledermaus, Rot- und Schwarzmilan) beeinträchtigen. Der Regionalverand des BUNDs reicht deshalb im Rahmen der aktuellen Offenlegung eine entsprechende Stellungnahme ein.

Im Norden von Maulbronn kann die nächstgelegene Anlage in Sternenfels liegen. Hier ist eine WKA auf der Planungsfläche vorgesehen.

„Unsere Energiewende muss endlich Fahrt aufnehmen“, war das einvernehmliche Fazit unserer Abschlussdiskussion. Die anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen die aktuellen Planungen. Damit soll erreicht werden, dass die Planung in einem geordneten Verfahren wertschätzend für alle Beteiligten abläuft.