Stadtwald: Der Wald hat Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, im besten Fall zu gleichen Teilen. Die LMU hat 2014 für den Stadtwald vorgeschlagen, zum Ausgleich für den Gewinn durch Holzeinschlag in einem Jahr weniger Nutzholz im darauffolgenden Jahr einzuschlagen; der Antrag wurde abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt hat die Stadtverwaltung den Vorschlag der LMU, vor dem alljährlichen Baumschnitt eine Liste der geplanten Fällmaßnahmen im Gemeinderat zu veröffentlichen und diese gegebenenfalls zur Abstimmung zu stellen. Das Baummanagement sei immer schon Hoheit des Bauhofs und seiner Verantwortlichen gewesen und solle es auch bleiben.
Blühende Landschaften: 2015 wollte die LMU die Brachfläche auf dem BayWa-Gelände mit einer Blühmischung aus einheimischen Pflanzen einsäen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Baumpflege auf Streuobstwiesen: Mehrheitlich unterstützt wurde 2015 der Antrag der LMU auf Beteiligung an einer Fördermaßnahme zur Pflege von Streuobstbäumen.
Ökologische Umgestaltung der städtischen Grünflächen: Die LMU beantragte 2018, ein ökologisch sinnvolles Konzept für die Pflege der städtischen Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Blumen- und Baumrabatten, Brachflächen, Parkanlagen) erstellen zu lassen. Dieses sollte dem Artensterben entgegenwirken und gleichzeitig die Ressourcen des Bauhofs schonen. Der Antrag wurde unterstützt, ein Pflegekonzept wurde kostenneutral durch den Landschaft-Erhaltungs-Verband erstellt. Die Umsetzung steht noch aus.
Die LMU beantragt 2019 die Verdreifachung des finanziellen Aufwands für die Verbesserung der ökologischen Qualität der Grünflächen und verweist auf den langfristig gesehen verringerten Aufwand an Pflege, der den Haushalt entlasten wird, sowie auf die Möglichkeit der Unterstützung im Rahmen des Projekts „Naturnah dran“ vom NABU-Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt und Klima. Der Antrag wird mehrheitlich befürwortet.
Biodiversität im Stadtgebiet: Die Artenvielfalt wird u.a. durch das „Pflanzenschutz“-Mittel Glyphosat und durch Pestizide (Insektengifte) bedroht. Beide Mittel gelten auch für Menschen als schädlich.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt beantragt die LMU 2019, daß im städtischen Siedlungsgebiet von Maulbronn diese Tier- und Pflanzengifte nicht ausgebracht werden dürfen. Dies soll kommunale Flächen betreffen, die vom Bauhof oder im Auftrag der Stadt durch Dritte gepflegt werden, private Gärten, Streuobstwiesen und Obstkulturen. Landwirtschaftliche Flächen sollen bei Neuverpachtung mit dieser Auflage verpachtet werden.
Die Vielfalt dieser Gifte ist groß, nicht leicht zu überschauen und verändert sich laufend. Deshalb lautet der Antrag: Auf der Gemarkung von Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher dürfen nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die im biologischen Landbau zugelassen sind.
Der Antrag musste abgeändert werden: keine Klausel bei der Verpachtung von Städtischen Flächen und keine Vorschriften für private Flächen. Die Stadt Maulbronn wird demzufolge aufgrund des Antrags im Rahmen der Bewirtschaftung von eigenen Flächen auf den Einsatz von Glyphosat / Neonicotinoide verzichten.