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Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Dieser Haushalt ist wirklich der Letzte und dies in dreifacher Hinsicht:

der Letzte den dieser Gemeinderat verabschiedet,

der Letzte in Form eines Kameralhaushaltes und

der Letzte den uns Herr Burkhardt zur Verabschiedung vorgelegt hat.

Vielen Dank für diese Vorlage und die Mühen, die Sie und Ihre Kollegen aufbringen für die geduldigen und ausführlich Antworten auf unsere Fragen, auch wenn manche Frage schon zum dritten mal auftaucht… Danke!

Die gute Wirtschaftslage verhilft uns einen guten und fast ausgeglichenen Haushalt zu beurteilen.

Insgesamt können wir so dem Haushalt zustimmen, die geplante Rücklagenentnahme ist für uns tragbar. Sie stellt letztendlich eine Art Jongliermasse dar, wie groß diese tatsächlich ausfällt werden wir am Abschluss des Jahres 2019 dann sehen.

Ein altes Sprichwort sagt zwar: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“. Dies heißt aber noch lange nicht Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen. Insbesondere dann nicht, wenn diese Investitionen Erleichterungen darstellen. Erleichterungen in finanzieller Art für die Jahre nach 2019, Erleichterungen für das Leben der Menschen in Maulbronn und Erleichterungen für die Natur- und Umwelt in und um Maulbronn.

Und so wollen wir in diesen Haushaltsentwurf Anregungen einbringen zu Themen, die dem „M“ in unserem Namen geschuldet sind:

Zum Thema Sozialer Wohnungsbau

Zum Thema Waldkindergarten

Zum Thema Erreichbarkeit des Kinderzentrums

„Wenn der Klimawandel und das Artensterben weiter ungebremst voranschreiten, dann gefährdet das unseren wirtschaftlichen Wohlstand, unsere Natur und damit letzten Endes unsere hohe Lebensqualität hier in Baden-Württemberg. Umwelt und Klimaschutz ist nachhaltige Wirtschaftspolitik. Umwelt und Klimaschutz ist Politik, um unsere liebenswerte Heimat und damit unsere Lebensgrundlagen zu bewahren.“ 

Getreu diesem Wort unserer Finanzministerin Frau Sitzmann wollen wir zu folgenden Themen ergänzende Anträge für den vorliegenden Haushaltsentwurf stellen:

Änderungsanträge zum Haushalt 2019

Zum Thema Sozialer Wohnungsbau

Die Aufstellung der Verwaltung zeigt, dass derzeit 43 bedürftige Personen (Obdachlose oder Personen in der Anschlussunterbringung) in unseren Einrichtungen eine Bleibe haben. Nach dieser Aufstellung können weitere 17 Personen untergebracht werden. Leider fehlen in dieser Aufstellung die Möglichkeiten von Haus Schmie. Diese Unterkunft ist ab November 2019 „unsere“ Einrichtung, bis dahin werden aber auch die Personen dort als in Maulbronn Untergebrachte angerechnet. Die Kapazität der Unterkunft in Schmie beträgt ca. 40. In der Summe kommen wir so auf die voraussichtlich notwendigen 100 Personen.

Aus dieser Betrachtung ergibt sich für die LMU, dass das Gebäude im Ötisheimer Weg nicht zwingend für diese Art von Unterbringung benötigt wird. Es stellt sich für uns die Frage ob es nicht sinnvoller ist, dieses Gebäude für den sozialen Wohnungsmarkt freizugeben, anstatt es längerfristig ungenutzt für Anschlussunterbringung vorzuhalten.

Wir stellen deshalb den Antrag: die Verwaltung möge die Idee prüfen das Gebäude Ötisheimer Weg 20 zur Vermietung im Sinne eines Sozialen Wohnungsbau umzubauen. Bitte stellen Sie eine Kosten- / Nutzenabschätzung dar, damit der Gemeinderat im Laufe des Jahres eine Entscheidung treffen kann, um ggfs. in 2020 diese Idee umzusetzen. Der Bedarf an einfachem, erschwinglichem Wohnraum ist groß!

Zum Thema Waldkindergarten

Aufgrund mehrerer persönlicher Kontakte kann ein dringender Bedarf an dieser Art von Kin- dergartenbetreuung abgeleitet werden. Ein Waldkindergarten wäre zweifelsfrei eine Bereicherung des Angebots an Kleinkinderbetreuung in Maulbronn. Dies wiederum ist ein zukunftswei- sendes Zeichen für die Attraktivität unserer Stadt für junge Neubürger. Damit die Finanzierung kein Verzug bei der Umsetzung mit sich bringt, sollen Mittel hierfür bereits im aktuellen Haus- halt vorgesehen werden.

Zum Thema Erreichbarkeit des Kinderzentrums

1) Fußläufig

Uns liegen Erfahrungsberichte vor, wonach die Erreichbarkeit des Kinderzentrums für betreuenden Personen durch Bordsteine erschwert wird. Zur Steigung der Knittlinger Steige kommen die Bordsteinkanten bei der Einmündung Seeblickweg und Keplerstraße als erhebliche Erschwernis beim Schieben von Rollis, Kinderwägen o.ä. hinzu.

Die Bordsteine sollen an diesen Bereichen so abgesenkt werden, dass für die Betreuer der Patienten des Kinderzentrums diese zusätzliche Mühe entfällt.

2) Per Bürgerbus

Der Presse war zu entnehmen, dass das Kinderzentrum mangels einer geeigneten Wende- möglichkeit vom Bürgerbus nicht angefahren werden kann. Wir erachten die Anbindung des Kinderzentrums an das Netz des Bürgerbusses als äußerst wichtig und bitten deshalb die Verwaltung dem Gemeinderat Möglichkeiten der Schaffung eines Wendebereichs aufzuzeigen. Unsere Vorschläge: Kreuzungsbereich Schnepfenweg oder im Bereich des Hochbehälters.

Wo könnte diese letztendlich realisiert werden, welche Kosten würden entstehen und wann könnte eine Umsetzung realisiert werden?

Bei der Beschaffung eines Fahrzeuges sollte dieses Thema auch berücksichtigt werden. Es gibt in der vorgesehenen Klasse von Fahrzeugen Karosserievarianten mit verschiedenen Radständen. Eventuell gibt es Fahrzeuge, die einen kleinerem Wendekreis besitzen als der Wiernsheimer Bus.

Zum Thema Ökologische Umgestaltung städtischer Grünflächen

Nach unserer Einschätzung ist der Betrag von 5000Euro im UA 5800 nicht ausreichend. Für eine deutliche Verbesserung der ökologischen Qualität unserer Grünflächen sollte dieser Be- trag mindestens verdreifacht werden.

Langfristig werden die Kosten durch den verringerten Aufwand an Pflege zu einer Entlastung des Haushaltes kommen. Siehe die Aufstellung im Erläuterungsbericht „Biologische Vielfalt auf kommunalen Grünflächen“ der FH für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geisingen auf Seite 37. (https://www.biosphaerengebiet-alb.de/images/lebensraum/foerderung/2016-11-25_Kom- munen%20und%20Biologische%20Vielfalt%20Bericht.pdf).

Darüber hinaus bestehen auch Chancen auf Unterstützung durch das Landes Baden-Würt- temberg im Rahmen des Projekts „Naturnah dran“ vom NABU-Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Reaktorsicherheit (https://baden-wuerttemberg.nabu.de/na- tur-und-landschaft/aktionen-und-projekte/naturnahdran/) 

Zum Thema Baummanagement in Maulbronn

Allwinterlich werden wir Gemeinderäte mit der Frage konfrontiert warum dieser oder jener Baum und warum so viele Bäume im Stadtgebiet von Maulbronn gefällt werden. Wir gehen davon aus, dass ein gewisser Sachverstand und oft auch Sachzwang hinter den Fällungen steht. Damit es hier keine Zweifel gibt soll in Zukunft vor dem offiziellen Pflegezeitraum eine Liste der geplanten Fällmaßnahmen vom Bauamt/Bauhof erstellt und diese in einer Sitzung des Gemeinderats veröffentlicht werden.

 

Zum Thema Ersatzbeschaffung Pritschenwagen für den Bauhof

Mit Freude haben wir den Hinweis der Verwaltung wahrgenommen, dass die Beschaffung eines E-Fahrzeuges geprüft wird. Da diese Art der Mobilität hinsichtlich Klimaschutz und Betriebskostenreduzierung zukunftsweisend ist ,bitten wir diese Prüfung wohlwollend auszuführen und haben hierzu auch eine Vorschlag. Beschafft werden könnte ein „StreetScooter“. Die- ses Fahrzeug steht auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundes und kann zumindest mit Mitteln des Landes bezuschusst werden. Der eingeplante Betrag von 25000 Euro müsste deshalb nur geringfügig nach oben korrigiert werden. Durch die deutlich geringeren Betriebskosten wird dieser Mehrbetrag sehr schnell ausgeglichen. Ausserdem ist das Fahr- zeug gerade für den Kurzstreckenbetrieb deutlich besser geeignet und wirtschaftlicher als ein Fahrzeuge mit Dieselmotor.

Die Nutzlast ist etwas geringer als die des Peugeots, deshalb der Vorschlag den Peugeot noch im Betrieb zuhalten, bis Erfahrungen mit dem StreetScooter vorliegen.

Infos zum Fahrzeug: https://www.streetscooter.eu/wp-content/uploads/2019/01/StreetScooter- Broschüre.pdf. Infos zur Förderung: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/elektromobilitaet/ foerderung-elektromobilitaet/foerderung-e-fahrzeuge/