Am 9. 10. 2019 hatte der Gemeinderat über die Betriebsform ab 2020 zu entscheiden. Die Mitglieder der LMU-Fraktion haben unterschiedlich abgestimmt. Viele BürgerInnen waren irritiert und haben unser Abstimmungsverhalten nicht verstanden. Deshalb hier ein Erklärungsversuch.

Fakt ist, dass die Betriebsform bis 2018 (Freibad mit Frühbaderschlüssel) aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr haltbar ist. Es gab zwei Alternativen, Freibad oder Badestelle, die beide naturgemäß eigene Vor und Nachteile mit sich bringen. Eine unvollständige Zusammenfassung, der wichtigsten Auswirkungen:

Vorteil des Freibadbetriebs: Die bestehenden Wasserattraktivitäten (Badeinsel und Sprungsteg) bleiben erhalten. Badeaufsicht ist vorzusehen. Die Auswahl der Personen die sich im Bad aufhalten ist geregelt.

Nachteile des Freibadbetriebs: Der Geländezugang ist zeitlich eingeschränkt. Der Schwimmbereich ist auf den Bereich beschränkt, den die Badeaufsicht überschauen kann (jetzige Bojenbegrenzung).

Vorteile der Betriebsform Badestelle: Tages – und jahreszeitlich unbeschränkte Nutzung als Schwimmgewässer oder zur Naherholung. Die gesamte Seefläche kann als Schwimmfläche genutzt werden. (Ausnahme: die nautrschutzbedingte Abschrankung im Osten).

Nachteile: Verlust der Wasserattraktivitäten. Keine verpflichtende Badeaufsicht. Risiko von Vandalismus, Vermüllung des Geländes und Lärmbelästigung der Anwohner der Wilhelmshöhe.Wichtig zu wissen ist auch, dass der Erhalt der Toiletten, Duschen und der Räume der DLRG in beiden Betriebsformen gewährleistet sein wird.

Die Abwägung dieser Vor- und Nachteile haben wir uns nicht leicht gemacht. Jeder von uns ist selbst NutzerIn des Badesees und hat daraus andere persönliche Perspektiven. Diese waren aber nicht allein ausschlaggebend für unser jeweiliges Abstimmungsverhalten. Wir haben auch die Nutzungsanregungen der MaulbronnerInnen, mit denen wir im Vorfeld der Entscheidung im Kontakt waren, einbezogen. Diese Abwägung fand in unseren Köpfen statt, nicht in Hinterzimmern.

Für Rebecca Haalboom war die Nutzung der Badeinsel für Jugendliche und die Badeaufsicht als Unterstützung für Familien sehr wichtig. Sie hat deshalb den Vorschlag der Stadtverwaltung unterstützt.

Für Cornelius Egerer, Felix Förster, Mechthild Lechler und Peter Wilhelm waren die Nachteile der Betriebsform „Freibad“ ausschlaggebend. Sie lehnten deshalb den Vorschlag ab.

Leider können wir diese individuellen Abwägungsprozesse im Detail hier nicht abdrucken. Wir stehen aber allen BürgerInnen, die Interesse haben, gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung, um unsere Beweggründe sachlich darzulegen. Leserbriefe dienen nicht der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.

Damit der Tiefe See eine gute Zukunft hat, ist jetzt unser Bestreben die neue Betriebsform so umzusetzen, dass sie familienfreundlich wird (z. B. freiwillige Badeaufsicht und Erhalt der Flachbadezone), dass das Gelände nicht vermüllt (u.a. morgendliche Kontrolle und Reinigung), dass nächtliche Ruhestörung und Vandalismus nicht überhand nehmen (z. B. nächtlich Sperrung des Geländes von 22:00 bis 7:00h).

Der Tiefe See wird durch den Beschluss vom 9.10.2019 nicht begraben. Die Zukunft des Tiefen Sees wird neu gestaltet. Wir sind gespannt auf Ihre Anregungen!