Bauliche und betriebstechnische Anforderungen an eine Badestelle aus Sicht der LMU

Wie schon in der öffentlichen Gemeinderatssitzung und bei der Fraktionssprechersitzung dargestellt, sind aus Sicht der LMU beim Umbau und Betrieb des Tiefen Sees einige Punkte wichtig, damit die familienfreundliche Nutzung erhalten bleibt. Gleichzeitig soll die zeitliche Nutzungserweiterung, wie für Früh- und Spätbader gefordert, nicht dazu führen, dass die Einrichtung Schaden leidet.

Badeaufsicht

Die Betriebsform „Freibad“ setzt zwingend eine Badeaufsicht voraus. Umgekehrt verbietet aber die Betriebsform „Badestelle“ nicht, dass eine Badeaufsicht vorhanden ist. Da eine Badeaufsicht über den ganzen Tag, von den frühen Morgenstunden bis in den späten Abend an 7 Tagen in der Woche, nicht realisierbar ist, kam es letztendlich zu dem Entscheid zukünftig den Tiefen See als Badestelle zu betreiben. Um in der Hauptbadezeit auch für Familien / Kindern einen sicheren Badebetrieb anzubieten soll in dieser Zeit mit Hilfe der städtischen Bademeister, der Honorarkräfte der DLRG eine Badeaufsicht realisiert werden. Die Hauptbadezeit könnte definiert werden von 14:00h bis 19:00h und witterungsabhängig ausgesetzt werden. Eine Handlungsempfehlung mit Kennzeichnung mittels Beflaggung der beaufsichtigten Zeit steht im Gutachten auf Seite 41:

Wichtig ist, dass an Badestellen keine Beaufsichtigung des Badebetriebs (Wasseraufsicht) durch den Verkehrssicherungspflichtugen erforderlich ist. Er kann natürlich trotzdem wie bisher einen Wasserrettungsdienst einrichten. Dessen Aufgaben kann er an eigenes Personal .. übertragen oder mit Dritten …. Verträge … schließen. … Das Vorhandensein einer Wasseraufsicht kann mittels einer Flaggenregelung deutlich gemacht werden.“

Nichtschwimmerbereich

Beim Umbau des Nichtschwimmerbereichs sollen die Bodenplatten der beiden Becken erhalten bleiben. Dies hat den Vorteil, dass ein flacher ebener Bereich entsteht bzw. erhalten bleibt, der für den Badespaß von Familien wichtig ist. Eine optische Abgrenzung dieses Bereichs vom Schwimmbereich soll installiert werden. Als Lösungsvorschläge möchten wir hier z.B. eine schwimmende Balkenkette oder eine Ballonkette nennen.

Steg

Der Steg soll erhalten bleiben. Der Umbau soll wie im Gutachten der DGfB auf Seite 31/32 und 43 beschrieben erfolgen. Das heißt konkret zur Verhinderung des Einspringens ins Wasser muss ein Geländer montiert werden. Am seeseitigen Ende soll eine Einstiegshilfe montiert werden.

Badeinsel

Wie im Gutachten auf S. 42 beschrieben, kann und soll diese erhalten bleiben, an einer geeigneten Stelle am Rand verankert, mit Geländer und mit einem seeseitigen Zugang versehen sein. Die Badeinsel in dieser Form kann so weiterhin als Treffpunkt der Jugend genutzt werden.

„… Als Alternative kann sie (die Badeinsel) am Ufer festgemacht und als „Sonneninsel“ dienen. Die Besucher könnten sich dort aufhalten…. Allerdings sind dann Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen … Es ist ein Geländer anzubringen, … Das Geländer kann zum See hin geöffnet sein und eine Badeleiter angebracht werden … „

Seeufer

Am Seeufer soll mindestens eine Einstiegstreppe mit Handlauf montiert oder eingebaut sein. Bewegungseingeschränkten Personen soll so ein sicherer Zugang ins Wasser ermöglicht werden.

Zugangsbeschränkung

In der Nachtzeit (22:00h bis 7:00h) soll der Zugang in das Badegelände nicht erlaubt sein. Zur Sicherstellung sind bauliche Maßnahmen notwendig.

1) Das Gelände soll abgeschlossen werden können. Hierzu sind die Toranlagen zu erhalten oder so umzugestalten, dass dies möglich ist. Die Schließung in den Abendstunden könnte entweder von einem Schließdienst (F&G) erfolgen oder durch den Kioskbetreiber. Die morgendliche Öffnung könnte durch Bauhofmitarbeiter oder Reinigungspersonal erfolgen.

2) Eventuell muss das Gelände mit einer Beleuchtung ausgestattet werden, die durch Bewegungsmelder ausgelöst wird.

Pflege der Einrichtung

Toiletten, Duschen und die Räumlichkeiten der DLRG sollen wie bisher erhalten und gepflegt werden. Das Gelände ist wie bisher sauber zu halten. Ebenso die Zugänge ins Wasser und die Wasseroberfläche. Der Bewuchs unterhalb der Wasseroberfläche muss wie bisher auch kontrolliert und ggfs. gemäht werden.